Januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Präambel

Die branchly GmbH, Auerfeldstraße 18, 81541 München („branchly“) ist ein Softwareunternehmen im Bereich Customer Experience und AI. Wir ermöglichen Unternehmen durch Nutzung unserer SaaS-Plattform und durch Einbettung unseres Interfaces in die Webseite/App Nutzern effizient Informationen bereitzustellen & eingehende Anfragen zu klären und ggf. zu einem weiterführenden Kanal (LiveChat, Formular, E-Mail, Telefon, etc.) zu übergeben (“routen”). Dabei werden Anliegen mittels AI identifiziert und der Nutzer danach durch Prozessschritte geführt, in denen dieser durch Freitextsuche/Auswahlbuttons zum relevanten Content oder Kanal gelangt. Nutzungsstatistiken lassen sich mittels unseres Analytics Dashboards nachvollziehen. Der Kunde möchte die SaaS-Plattform über das Internet im Wege des Software-as-a-Service (SaaS) nutzen. Zu diesem Zweck schließen die Parteien einen Vertrag auf Basis des Angebots von branchly und den vorliegenden AGB. Bei Widersprüchen zwischen dem Angebot und diesen AGB gelten die Regelungen des Angebots vorrangig.

1. SaaS-Bereitstellung

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der gemäß Angebot bestellten Software zur Nutzung durch den Kunden für dessen eigene Geschäftszwecke im Wege des SaaS während der Vertragslaufzeit. Die Bereitstellung erfolgt mit Vertragsbeginn.

1.1.1 Die Funktionalitäten der Software sind in der Dokumentation beschrieben. Die Dokumentation wird automatisch nach jedem Update in der Software aktualisiert.

1.1.2 branchly entwickelt die Software fortlaufend weiter. Die Funktionalitäten der SaaS-Plattform können sich deshalb während der Vertragslaufzeit erweitern und ändern, soweit mit den Änderungen keine wesentliche funktionale Verschlechterung gegenüber dem bei Vertragsschluss vorhandenen Stand verbunden ist.

1.1.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angebotenen User Interfaces technisch bedingt nicht in allen Fällen Content auf Suchanfragen ausspielen kann. Falls kein Content ausgespielt werden kann, kann dies auch zurückzuführen sein auf das Nichtvorhandensein eines eindeutigen Contents auf der Kundenseite. Diesen gilt es dann entsprechend vom Kunden selbst nachzupflegen.

1.2 branchly sorgt für den technischen Betrieb der Software während der Vertragslaufzeit, einschließlich des Betriebs, der Wartung und der Instandhaltung der notwendigen Hosting- und Server-Infrastruktur. Übergabepunkt für die Software und Anwendungsdaten ist der Anschlusspunkt des Rechenzentrums der branchly an das öffentliche Internet. Der Zugriff auf die Software am Anschlusspunkt über das Internet unterliegt der Verantwortung des Kunden.

1.3. Verfügbarkeit

1.3.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software mit einer Verfügbarkeit von 98,5% pro Vertragsjahr während der Servicezeiten. Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage. Verfügbarkeit bedeutet, dass die Software am Übergabepunkt zur Nutzung über das Internet erreichbar ist.

1.3.2 Ungeachtet der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit wird branchly die Software nicht außerhalb der Servicezeiten abschalten, so dass diese üblicherweise rund um die Uhr erreichbar ist. branchly ist zur Bereitstellung der Software außerhalb der Servicezeiten jedoch nicht verpflichtet.

1.3.3 branchly wird bei vorhersehbarer Nichtverfügbarkeit außerhalb der Servicezeiten jeweils rechtzeitig über Zeitpunkt und Dauer innerhalb der Software oder per E-Mail informieren.

1.3.4 Für die Wartung und Pflege der Systeme einschließlich etwaiger Fehlerbeseitigungen wird branchly nach Möglichkeit betriebsschwache Zeiten wählen und sich bemühen, die Behinderungen der Nutzer möglichst gering zu halten. Soweit Arbeiten aufgrund technischer oder organisatorischer Umstände innerhalb der Servicezeiten erfolgen müssen, wird der Kunde innerhalb der Software oder via E-Mail informiert. Downtimes aufgrund vorab angekündigter Wartungsarbeiten während der Servicezeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit im Sinne dieses Vertrages.

1.3.5 Hat branchly das Nichterreichen der hier vereinbarten Verfügbarkeit zu vertreten, kann der Kunde von der Vergütung, die für das betreffende Jahr zu zahlen wäre, für jeweils 0,1% geringerer Verfügbarkeit einen Abzug in Höhe von 0,1% als pauschalen Schadensersatz vornehmen, maximal jedoch 10% der Jahresvergütung. Damit sind alle Ansprüche wegen der zeitweisen Nichtverfügbarkeit des Systems abgegolten, soweit branchly diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

2. Setup und Training

Während der Startphase werden folgende initiale Tätigkeiten durchgeführt, soweit im Angebot vereinbart. Die initialen Tätigkeiten sind nach Aufwand zu vergüten, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

2.1 Setup / Onboarding

2.1.1 Die AI der User Interfaces kann mit vorhandenen Daten des Kunden trainiert und kalibriert werden. Dazu stellt der Kunde entsprechende Daten in einem von branchly vorgegebenen Format (meist Excel) in ausreichender Menge bereit. Alternativ kann der Kunde die Daten zur Ausspielung in der Software selber hochladen.

2.1.2 branchly erstellt im Rahmen vorgegebener Möglichkeiten (Font, Farben, etc.) und nach Absprache mit dem Kunden das Design der User Interfaces. Alternativ kann der Kunde das Design im Rahmen vorgegebener Möglichkeiten (Font, Farben, etc.) in der Software selber anpassen.

2.1.3 branchly kann vorgegebene und unterstütze Standard-Schnittstellen zu den bestehenden CMS-, CRM- und Kontaktkanälen (wie z.B. Live-Chat) des Kunden konfigurieren, um einen Datenaustausch zu ermöglichen. Die Entwicklung kundenindividueller Schnittstellen ist nicht Gegenstand des Vertrags und mit Zusatzkosten verbunden. Anfragen werden nur in Form unserer Anforderungen für individuelle Integrationen entgegengenommen.

2.2 Einbindung der User Interfaces beim Kunden

Die User Interfaces lassen sich durch die auf der Software zur Verfügung gestellten Möglichkeiten in verschiedenen Umgebungen (Webseite & App) einbinden. Der Kunde ist für die Einbindung der User Interfaces selbst verantwortlich. branchly unterstützt den Kunden auf Wunsch und nach Möglichkeit bei der Einbindung. Unterstützungsleistungen sind zusätzlich nach Aufwand auf Basis der im Angebot vereinbarten Stundensätze zu vergüten.

2.3 Projektberatung (Consulting)

Soweit im Angebot vereinbart, führt branchly Beratung und Consulting z.B. in Form von Workshop nach Kundenwunsch on-site oder online durch. Beratung und Consulting sind zusätzlich nach Aufwand auf Basis der im Angebot vereinbarten Stundensätze zu vergüten.

3. Laufzeit und Kündigung

3.1 Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots mit Wirkung zu dem im Angebot ausgewiesenen Datum zustande. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch, jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.

3.2 branchly kann zudem die Bereitstellung optionaler Funktionen/Module/Add-Ons – soweit vom Kunden gemäß Angebot lizenziert – mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Der SaaS-Vertrag bleibt von einer solchen Kündigung im Übrigen unberührt. Soweit der Kunde für die gekündigten Funktionen/Module/Add-Ons Vorauszahlungen geleistet hat, wird branchly diese zeitanteilig erstatten.

3.3 Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Nutzungsrechte

4.1 Dem Kunden steht an der gemäß Ziff. 1 bereitgestellten Software und der dazugehörigen Dokumentation während der Laufzeit dieses Vertrags das befristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht zur Nutzung der Software im Wege des SaaS für eigene Geschäftszwecke zu.

Die Nutzung der Software ist dabei, wie im Angebot aufgeführt beschränkt. Insbesondere ist bei einem Fixpreismodell entschieden die Nutzung der Software i.d.R., wie im Angebot aufgeführt, beschränkt. durch die Anzahl an Interaktionen[1] pro Vertragsjahr.

Der Kunde kann jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen, um bei Überschreitung der Limits eine neue Lizenzstufe einschließlich eines neuen Preises, sowie z.B. eine angepasste Anzahl an Interaktionen zu vereinbaren. Die Änderung wird dann am nächsten Monatsersten nach Unterzeichnung der entsprechenden Bestellung bzw. Vertragsänderung wirksam.

4.2 Soweit branchly dem Kunden Software zur lokalen Installation und Nutzung bereitstellt (z.B. Interfaces) oder für den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung sonstige Software oder urheberrechtlich geschützte Werke bereitstellt, erstellt oder übergibt, erhält der Kunde daran auf die Laufzeit dieses Vertrags befristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke, soweit die Nutzung dieser Werke im Zusammenhang mit der gemäß Ziff. 1 bereitgestellten Software erforderlich ist (Beispiel: von branchly bereitgestellte Interfaces dürfen nur der Plattform genutzt werden).

[1] Als Interaktion zählen wir vollständige Suchanfragen, d.h. Suchen per Texteingabe oder Klick eines „Buttons“, die eine Antwort an den Endnutzer ausgegeben.

5. Support

5.1 Supportkontakt. branchly stellt per E-Mail einen Supportkontakt zur Verfügung, in der Regel mit folgender erwarteter, jedoch nicht verpflichtender, erster Reaktionszeit: Mo-Do 24h, Fr-Sonntag 60h, Ausnahme bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage. Der Supportkontakt ist Ansprechpartner des Kunden für Fehlermeldungen und technischen 2nd-Level-Support.

5.2 Fehlerbehebung

Alle Fehler werden von branchly priorisiert und gemäß ihrer Priorität behoben. Ein Fehler der Priorität 1 liegt vor, wenn die Nutzung der Software unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist. Ein Fehler der Priorität 2 liegt vor, wenn die Nutzung der Software erheblich eingeschränkt ist. Ein Fehler der Priorität 3 liegt vor, wenn die Nutzung der Software ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist. branchly beginnt mit der Bearbeitung der Fehlermeldung innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage):

– Bei Fehlern der Priorität 1 am gleichen Tag, wenn die Fehlermeldung während der Geschäftszeiten eingegangen ist, andernfalls sofort am nächsten Werktag.

– Bei Fehlern der Priorität 2 und 3 spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Fehlermeldung. Die Fehlerbearbeitung ist in der SaaS-Gebühr enthalten.

5.3 2nd-Level-Support und Projektberatung

branchly bietet auf Anforderung des Kunden technischen 2nd-Level-Support und Projektberatung, z.B. bei der Einbindung der User Interfaces an. Tätigkeiten des 2nd-Level-Supports und der Projektberatung sind nicht in der SaaS-Gebühr enthalten und nach Aufwand zu vergüten, soweit nicht Projekt-Beratungsleistungen gemäß Angebot enthalten sind.

5.4 Updates

branchly entwickelt die Software regelmäßig weiter und stellt dem Kunden neue Versionen als Updates automatisch bereit. Updates können neue oder erweiterte Funktionen enthalten, die von branchly als zusätzlich lizenzierbare Module/Add-Ons bereitgestellt werden. Diese werden nur dann für den Kunden freigeschaltet, wenn er entsprechende kostenpflichtige Lizenzen erwirbt. Im Rahmen von Updates werden auch Anpassungen für Standard-Schnittstellen bereitgestellt, nicht jedoch für kundenindividuelle Schnittstellen. branchly wird Schnittstellen-Anpassungen auch für Standard-Schnittstellen nach eigenem Ermessen nicht oder nur gegen zusätzliche Vergütung durchführen, wenn und so weit

  • der Hersteller des angebundenen Systems seine Schnittstellenspezifikationen nicht, zu unzumutbaren Bedingungen oder nur gegen zusätzliche Gebühren öffentlich zugänglich macht, oder

  • eine Anpassung der Schnittstelle nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

5.5 Entwicklungsleistungen

Sofern der Kunde Anpassungen und Erweiterungen der Software (z.B. neue Features) oder sonstige Entwicklungs- oder Beratungsleistungen wünscht, wird branchly dem Kunden dafür auf Anforderung ein Angebot unterbreiten. branchly ist zur Erstellung von derartigen Angeboten jedoch nicht verpflichtet. Das Angebot weist in der Regel den voraussichtlichen Aufwand, die Vergütung für die Realisierung und etwaige Auswirkungen auf die SaaS-Gebühr aus. Dem Kunden werden an beauftragten Anpassungs- und Entwicklungsleistungen (einschließlich neuer Features) nach deren Fertigstellung und vollständiger Vergütung nicht-ausschließliche, befristete Nutzungsrechte gemäß Ziff. 4.1 eingeräumt.

6. Vergütung

6.1 Für die Bereitstellung der Software gemäß Ziff. 1 zur Nutzung durch den Kunden erhält branchly SaaS-Gebühren.

Die im Angebot ausgewiesene SaaS-Gebühr ist jährlich im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals mit Vertragsbeginn.

6.2 Soweit nicht im Angebot etwas anderes vereinbart ist, werden die Leistungen gemäß Ziff. 2 nach Aufwand vergütet.

6.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung von Vergütungen nach Aufwand in der Regel monatlich auf Grundlage der Leistungsnachweise, die von den mit der Erbringung der Leistungen betrauten Mitarbeitern gefertigt wurden. Sofern der Kunde vorgelegten Leistungsnachweisen nicht binnen 14 Tagen widerspricht, gelten diese als genehmigt. Vergütungen nach Aufwand sind nach Abrechnung und Rechnungsstellung sofort fällig und ohne Abzug binnen 7 Tagen zahlbar.

6.4 Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.5 Die SaaS-Gebühr kann einmal pro Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten durch schriftliche Mitteilung von branchly um jeweils maximal 15% angepasst werden. Ist der Kunde mit einer Erhöhung der Gebühren nicht einverstanden, kann er innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen. Hat der Kunde entsprechend dieser Regelung gekündigt, verbleibt es bis zum Ablauf des Vertrages bei der ursprünglichen Vergütung.

6.6 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

6.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist branchly unbeschadet ihrer übrigen Rechte dazu berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, bis der Kunde alle ausstehenden Zahlungen geleistet hat.

7. Haftung

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und Aufwendungen sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet branchly im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen wird die Haftung von branchly wie folgt begrenzt:

7.1 branchly haftet nur bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und auch in diesen Fällen nur bis zu dem Betrag, der als Schaden bei Anwendung aller notwendigen Sorgfalt vorhersehbar war.

7.2 Eine Haftung für Folgeschäden, deren Ausbleiben nicht von einer Zusicherung oder einer Garantie umfasst ist, ist ausgeschlossen.

7.3 Die Summe aller Schadensersatz- und Aufwendungsersatzleistungen gemäß

Ziff. 7.1 und 7.2 wird auf einen Zahlungsanspruch in Höhe der jährlichen

SaaS-Gebühr begrenzt, maximal jedoch 20.000,- €.

7.4 Die hier geregelten Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche und deliktische Ansprüche. Sie gelten ebenso zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von branchly.

8. Datenschutz

8.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen, die sie im Vorfeld und im Zuge der Durchführung dieses Vertrages austauschen, stets nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden, sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zugänglich zu machen und auch die Verkörperung solcher Informationen vor deren Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen zum Zwecke der Vertragserfüllung an Konzernunternehmen oder Subunternehmer ist zulässig. Diese sind jedoch zur Wahrung der Geheimhaltung mindestens im hier geregelten Umfang zu verpflichten.

8.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach dem Ende der vertraglichen Beziehungen der Parteien fort.

8.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die branchly bzw. dem Kunden bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages und der in seinem Geltungsbereich abgeschlossenen Leistungsverträge und etwaigen sonstigen Vereinbarungen ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden.

8.4 Übergebene vertrauliche Informationen werden die Parteien einander auf Verlangen jeweils unverzüglich zurückzugewähren und sämtliche angefertigte Kopien, Abschriften etc. auf Verlangen vernichten oder ebenfalls herausgeben.

8.5 Es steht den Parteien frei, die jeweils andere Partei und das jeweilige Projekt zu Werbe- und Marketingzwecken als Referenz zu benennen. Beide Seiten haben das Recht in diesem Zusammenhang auch das jeweilige Unternehmenslogo zu verwenden, sofern mit der Darstellung keine Entstellung desselben verbunden ist. Weitergehende Veröffentlichungen bedürfen der inhaltlichen Abstimmung mit der jeweils anderen Partei.

8.6 Die Parteien schließen ergänzend zu diesem Vertrag die Vereinbarung der branchly zur Auftragsverarbeitung für SaaS-Services ab. Diese finden Sie hier.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Das einheitliche UN-Kaufrecht (UNCITRAL) findet keine Anwendung.

9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

9.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass neben diesem Vertrag keine allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in den Vertrag einbezogen sind und zur Anwendung gelangen. Dies gilt auch dann, wenn branchly ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

9.4 Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vertragsänderungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird, werden unwirksam, wenn sie nicht binnen einer Woche von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Beide Vertragspartner verpflichten sich schon jetzt, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch andere zu ersetzen bzw. Regelungslücken durch angemessene Regelungen zu füllen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen, ihrerseits aber wirksam sind.